Stationäre Zusatzversicherung

Kassenpatienten werden bei einem Krankenhausaufenthalt regulär in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit der Krankenhauszusatzversicherung hingegen haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Die private Zusatzversicherung erstattet Versicherten bei Aufenthalten im Krankenhaus privatärztliche Leistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen und sonst nur von einer privaten Krankenvollversicherung übernommen werden.

Leistungen

Zu den Standardleistungen der Krankenhauszusatzversicherung zählen:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

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